Vertragskündigung

Eine Kündigung des Vertrages sollte niemals voreilig ausgesprochen oder unterschrieben werden. Wie das Vertragsverhältnis beendet wird ist maßgeblich, ob ein Ausgleichsanspruch entsteht oder nicht. Selbst wenn die Zusammenarbeit beendet werden soll, gibt es in der Praxis oft vorteilhafte Wege, um sich rechtlich abzusichern.

Je nachdem ob Sie Unternehmer sind können wir Sie dabei unterstützen, dass der Ausgleichsanspruch vermieden wird, oder Ihnen als Handelsvertreter helfen, ihre Rechte bestmöglich abzusichern.

Da wir sowohl auf Seiten der Handelsvertreter als auch auf Seiten der Unternehmer grundsätzlich tätig werden, kennen wir auf beiden Seiten die Tipps und Tricks um das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Vertragsbeendigung beabsichtigen oder bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde – wir verschaffen Ihnen Recht!

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PICHLER RECHTSANWALT GMBH

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